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Vollstreckungsplan des Freistaates Bayern

Der Vollstreckungsplan ist eine Verwaltungsvorschrift, die in erster Linie für den innerdienstlichen Gebrauch bestimmt ist. Er muss häufig an sich kurzfristig ändernde Verhältnisse (z.B. Entwicklung der Belegungszahlen, Baumaßnahmen und dergleichen) angepasst werden. Von einer Einstellung dieser Anpassungsregelungen in das Internet wird abgesehen. Ferner kann auch im Einzelfall vom Vollstreckungsplan abgewichen werden (vgl. Ziff. 9, 13 und 18 des Vollstreckungsplans).

 Vollstreckungsplan des Freistaates Bayern

(Der Vollstreckungsplan liegt im Dateiformat PDF vor - Stand 1. Januar 2012)


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