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Zuständigkeiten der bayerischen Justizvollzugsanstalten

In einem "Vollstreckungsplan für das Land Bayern" ist festgelegt, in welche Justizvollzugsanstalt ein Festgenommener oder Verurteilter zum Vollzug der Untersuchungs- oder Strafhaft durch den zuständigen Richter bzw. die Vollstreckungsbehörde (Staatsanwaltschaft) eingewiesen wird.

Untersuchungshaft wird in der Regel am Sitz der verfahrensführenden Staatsanwaltschaft vollzogen. Bedeutende Untersuchungshaftanstalten befinden sich in München, Nürnberg und Augsburg.

Für den Vollzug von Freiheitsstrafe gelten folgende Grundsätze:

In Anstalten des Erstvollzugs kommen Verurteilte, die bisher noch keine (oder ganz geringe = höchstens drei Monate) Hafterfahrung besitzen. Bei längeren Freiheitsstrafen ist zuständig in

·  Nordbayern:
die Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth (944 Haftplätze),

·  Südbayern:
die Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech (735 Haftplätze).

Verurteilte mit Hafterfahrung (Vorbestrafte) werden in den sogenannten Regelvollzug eingewiesen. Bei längeren Strafen sind zuständig die Justizvollzugsanstalten Amberg (562 Haftplätze), Kaisheim (616 Haftplätze) und Bernau (847 Haftplätze).


(Luftbildaufnahme Justizvollzugsanstalt Kaisheim)

Verurteilte mit sehr langen Strafen (mehr als 6 Jahre, lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung) werden in der Regel in der Justizvollzugsanstalt Straubing (842 Haftplätze) untergebracht.

Weibliche Strafgefangene befinden sich vor allem in der Justizvollzugsanstalt Aichach (445 Haftplätze für Frauen insgesamt). Abteilungen für Frauen sind ferner eingerichtet in den Justizvollzugsanstalten Aschaffenburg, Bamberg, Memmingen, München, Nürnberg, Regensburg, Traunstein und Würzburg.

Jugendstrafe wird vollzogen in den Anstalten Ebrach (338 Haftplätze), Neuburg-Herrenwörth (193 Haftplätze) und Laufen-Lebenau (176 Haftplätze). Die Jugendabteilung für weibliche Strafgefangene befindet sich in Aichach (63 Haftplätze).

Um auch für die aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommenen Jugendstrafgefangenen (§ 92 Abs. 2 JGG) sowie für die jungen erwachsenen Strafgefangenen bis einschließlich 25 Jahre den (Erwachsenen-) Strafvollzug entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand gestalten zu können, wurde die ehemalige Jugendstrafanstalt Niederschönenfeld (261 Haftplätze) in eine eigene Anstalt für junge männliche Erwachsene umgewidmet. Das dort tätige, im Jugendstrafvollzug langjährig erfahrene, besonders geschulte Vollzugspersonal und das hervorragende Bildungs- und Ausbildungsangebot ermöglichen es, den besonderen Bedürfnissen der jungen Gefangenen in verstärktem Maße Rechnung zu tragen.

Größere Krankenabteilungen sind z.B. eingerichtet in den Justizvollzugsanstalten Amberg, München, Nürnberg, Straubing (Psychiatrie), St. Georgen-Bayreuth (Tbc-, Zuckerkranke) und Würzburg (Psychiatrie). Verteilt auf zehn Anstalten verfügt der bayerische Justizvollzug über 30 behindertengerechte Hafträume.


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