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Zuständigkeiten der bayerischen Justizvollzugsanstalten
In einem "Vollstreckungsplan für das Land
Bayern" ist festgelegt, in welche Justizvollzugsanstalt ein Festgenommener
oder Verurteilter zum Vollzug der Untersuchungs- oder Strafhaft durch den zuständigen
Richter bzw. die Vollstreckungsbehörde (Staatsanwaltschaft) eingewiesen wird.
Untersuchungshaft wird in der Regel am Sitz der
verfahrensführenden Staatsanwaltschaft vollzogen. Bedeutende
Untersuchungshaftanstalten befinden sich in München,
Nürnberg und Augsburg.
Für den Vollzug von Freiheitsstrafe gelten
folgende Grundsätze:
In Anstalten des Erstvollzugs kommen
Verurteilte, die bisher noch keine (oder ganz geringe = höchstens drei Monate)
Hafterfahrung besitzen. Bei längeren Freiheitsstrafen ist zuständig in
·
Nordbayern:
die Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth (944 Haftplätze),
·
Südbayern:
die Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech (735 Haftplätze).
Verurteilte mit Hafterfahrung (Vorbestrafte) werden in
den sogenannten Regelvollzug eingewiesen. Bei längeren Strafen
sind zuständig die Justizvollzugsanstalten Amberg (562 Haftplätze),
Kaisheim (616 Haftplätze) und Bernau (847 Haftplätze).
(Luftbildaufnahme Justizvollzugsanstalt Kaisheim)
Verurteilte mit sehr langen Strafen (mehr als 6 Jahre, lebenslange Freiheitsstrafe,
Sicherungsverwahrung) werden in der Regel in der Justizvollzugsanstalt
Straubing (842 Haftplätze) untergebracht.
Weibliche Strafgefangene befinden sich vor allem in der
Justizvollzugsanstalt Aichach (445 Haftplätze für Frauen insgesamt).
Abteilungen für Frauen sind ferner eingerichtet in den
Justizvollzugsanstalten Aschaffenburg, Bamberg, Memmingen,
München, Nürnberg, Regensburg, Traunstein und Würzburg.
Jugendstrafe wird vollzogen in den Anstalten Ebrach (338
Haftplätze), Neuburg-Herrenwörth (193 Haftplätze) und Laufen-Lebenau (176
Haftplätze). Die Jugendabteilung für weibliche Strafgefangene befindet sich in
Aichach (63 Haftplätze).
Um auch für die aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommenen
Jugendstrafgefangenen (§ 92 Abs. 2 JGG) sowie für die jungen erwachsenen
Strafgefangenen bis einschließlich 25 Jahre den (Erwachsenen-) Strafvollzug
entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand gestalten zu können, wurde die
ehemalige Jugendstrafanstalt Niederschönenfeld (261 Haftplätze) in eine eigene
Anstalt für junge männliche Erwachsene umgewidmet. Das dort tätige, im
Jugendstrafvollzug langjährig erfahrene, besonders geschulte Vollzugspersonal
und das hervorragende Bildungs- und Ausbildungsangebot ermöglichen es, den
besonderen Bedürfnissen der jungen Gefangenen in verstärktem Maße
Rechnung zu tragen.
Größere Krankenabteilungen sind z.B. eingerichtet in den
Justizvollzugsanstalten Amberg, München, Nürnberg, Straubing (Psychiatrie), St.
Georgen-Bayreuth (Tbc-, Zuckerkranke) und Würzburg (Psychiatrie). Verteilt
auf zehn Anstalten verfügt der bayerische Justizvollzug über 30 behindertengerechte
Hafträume.
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