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Justizvollzugsanstalt Regensburg

Kurzbeschreibung

1. Historische Entwicklung der Anstalt

Die Justizvollzugsanstalt Regensburg wurde von 1900 bis 1902 mit ihrer schmucken Fassade im Neurenaissancestil als Landgerichtsgefängnis westlich neben dem prachtvollen Regensburger Justizgebäude errichtet. Für die damaligen Verhältnisse handelte es sich um einen komfortablen modernen Zweckbau, der allen Anforderungen der Untersuchungshaft und Strafhaft gerecht wurde. Infolge des gewaltigen Wandels, den der Strafvollzug seit der Jahrhundertwende nahm, wirkt sich heute das Fehlen von Freizeiträumen und Sportflächen auf die Vollzugsgestaltung nachteilig aus.

In organisatorischer Hinsicht hatte die Anstalt in Bayern ein einmaliges Schicksal. Von 1902 bis 1945 unterstand die Anstalt dem Leiter der benachbarten Staatsanwaltschaft. In der Zeit von 1945 bis 1957 war die Anstalt selbständig und wurde von einem hauptamtlichen Vorstand geleitet. In der Folgezeit verlor sie ihre Selbständigkeit und kam erneut in die Obhut des Leiters der Staatsanwaltschaft. Mit Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes am 1. Januar 1977 wurde die Anstalt zum zweiten Mal in ihrer Geschichte selbständig mit einem hauptamtlichen Anstaltsleiter.

2. Zuständigkeit und besondere Aufgaben der Anstalt

Nach dem Vollstreckungsplan ist die Justizvollzugsanstalt Regensburg im wesentlichen für sieben Amtsgerichtsbezirke aus dem mittleren ostbayerischen Raum zuständig.

a) Männer:

Untersuchungshaft aus den Amtsgerichtsbezirken Cham, Kelheim, Regensburg, Straubing, Deggendorf und Viechtach.

Erstvollzug bis zu einem Jahr aus den Amtsgerichtsbezirken Kelheim, Regensburg und Straubing.

Regelvollzug bis zu einem Jahr aus den Amtsgerichtsbezirken Regensburg, Kelheim und Straubing.

Untersuchungshaft an männlichen, jugendlichen Gefangenen aus den Amtsgerichtsbezirken Cham, Kelheim, Regensburg, Straubing, Deggendorf und Viechtach.

b) Frauen:

Untersuchungshaft aus den Landgerichtsbezirken Deggendorf, Passau, Amberg, Regensburg und Weiden.

3. Äußere Haftbedingungen

a) Belegungsfähigkeit: 235 Gefangene

219 Haftplätze für Männer, davon:
Einzelunterbringung: 137 (grundsätzlich doppelt belegte Einzelhafträume)
Gemeinsame Unterbringung: 82

16 Haftplätze für Frauen, davon:

Einzelunterbringung: 2 (grundsätzlich doppelt belegt)
Gemeinsame Unterbringung: 14

Besondere Einrichtungen:

2 Sonderhafträume (Absonderungshafträume)

b) Tatsächliche Belegung:

Belegung am 31. Dezember 2002: 242 Männer, 17 Frauen

Durchschnittsbelegung: 255 Männer, 17 Frauen

c) Neu- und Umbaumaßnahmen:

In den letzten Jahren konnte die Anstaltssicherheit mit erheblichem finanziellen Aufwand durch den Einbau verschiedener technischer Einrichtungen verbessert werden. In den nächsten Jahren sind umfangreiche Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen vorgesehen, beispielsweise die Errichtung eines Arbeitsbetriebsgebäudes, eines Versorgungszentrums, einer Lieferschleuse, eines Besucherzentrums, die Sanierung der Hafträume und Verbesserungen im baulichen Brandschutz.

4. Vollzugsgestaltung:

a) Allgemeine Vollzugsgestaltung und besondere Behandlungsformen:

Bei der allgemeinen Vollzugsgestaltung erfolgt eine strenge Trennung zwischen Männern und Frauen, Erwachsenen und Jugendlichen.

Zwischen Erst- und Regelvollzug wird nicht unterschieden. Die Unterbringung der Männer kann wegen der anhaltenden Dauerüberbelegung nur noch ausnahmsweise in Einzelhafträumen erfolgen.

Bei den Frauen ist wegen der kleinen Zahl und der beengten Räumlichkeiten weder eine Unterscheidung zwischen Untersuchungs- und Abschiebegefangenen noch zwischen Erwachsenen und Jugendlichen möglich.

Der Ausländeranteil bewegt sich bei etwa 50 Prozent. Ständig sind Angehörige aus 30 bis 35 verschiedenen Nationen inhaftiert.

Das gemeinschaftliche Fernsehen findet bei den Männern auf den Abteilungsfluren statt.

Während der Freizeit stehen die Haftraumtüren offen, so daß die Gefangenen erhebliche Kommunikationsmöglichkeiten besitzen.

Die Sportmöglichkeiten sind mangels geeigneter Flächen im Freien und fehlender Räume im Haus auf Volley-, Basketball, Tischtennis und Kraftsport beschränkt. Strafgefangene mit Vollzugslockerungen können darüberhinaus außerhalb der Anstalt unter gelockerter Aufsicht schwimmen gehen.

Als besondere Behandlungsformen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Wohngruppenvollzug in der Abteilung für männliche jugendliche Untersuchungsgefangene.

Wohngruppenvollzug in der Frauenabteilung.

Einzeltherapeutische Maßnahmen durch die anstaltseigenen Fachdienste.

Gruppentherapeutische Maßnahmen durch anstaltseigene Fachdienste und ehrenamtliche Mitarbeiter.

b) Arbeitsmöglichkeiten:

  • 3 Eigenbetriebe (KFZ-Betrieb, Fuhrpark und Schlosserei),
  • 7 Unternehmerbetriebe,
  • 10 bis 15 Arbeitsstellen als Freigänger bei Regensburger Firmen.

c) Berufsausbildung:

Anstaltsintern aufgrund der kurzen Verweildauer der Gefangenen nicht möglich. Berufsausbildungen, die in Freiheit oder in anderen Anstalten begonnen wurden, können hier im Wege des Freigangs weitergeführt werden.

d) Schulische Bildungsmaßnahmen:

Anstaltsintern: Sprachunterricht für Deutsch

Anstaltsextern: keine

5. Anstaltsleitung, Personalverhältnisse:

Anstaltsleiter
Verwaltungsdienst: 10 Beschäftigte
Fachdienste: 7 Beschäftigte
Allgemeiner Vollzugsdienst: 68 Beschäftigte


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