Hinweis zur Erreichbarkeit der Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld:
Der Landkreis Donau-Ries hat ein neues ÖPNV-Projekt gestartet, mit dem die Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld nun leichter erreicht werden kann.
Sie können sich über das neue Projekt des Landratsamtes direkt unter dem folgenden Link informieren:
Der Gefangene darf zweimal monatlich Besuch empfangen. Davon ist nur ein Besuch am Samstag
möglich, der zweite Besuch muss an einem Werktag (Montag bis Donnerstag) stattfinden.
Zum Besuch können nur Personen zugelassen werden, die auf Antrag des Gefangenen in die
Besucherkartei eingetragen sind.
Besuchszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 12.45 - 15.45 Uhr.
Mittwoch von 08.00 bis 11.30 Uhr und 12.45 bis 15.45 Uhr.
Samstag von 08.00 Uhr - 11.00 Uhr und 12.00 bis 15.45 Uhr.
Sonntag kein Besuch
An Feiertagen findet grundsätzlich kein Besuch statt.
Einlass bis spätestens 10.30 Uhr bzw. 15.00 Uhr.
Besuchsdauer:
Samstags eine Stunde, sonst nach Möglichkeit 2 Stunden.
Jeder Besucher muss sich über seine Person ausweisen (Personalausweis mitbringen!). Mehr
als 3 Besucher werden nicht zugelassen. Minderjährige, die noch nicht 14 Jahre alt sind, können
nur in Begleitung Erwachsener zum Besuch zugelassen werden.
Hinweise zum Besuch von Untersuchungsgefangenen:
Untersuchungsgefangene dürfen nur nach Vorlage einer schriftlichen Besuchserlaubnis
des Richters oder Staatsanwaltes besucht werden.