Einlass: Montag bis Donnerstag (außer Feiertagen) von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Vordringlich für Berufstätige jeden 1. und 3. Samstag (auch an Feiertagen) von 07.00 Uhr bis
10.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.30 Uhr.
Teilnehmer: Maximal 3 Personen für einen Besuch. Beim Besuch eines Gefangenen muss ein gültiger
amtlicher Ausweis vorgelegt werden, der eine zweifelsfreie Identitätsfeststellung ermöglicht.
Führerscheine, Fahrzeugpapiere und abgelaufene aufenthaltsrechtliche Papiere genügen nicht.