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Kurzbeschreibung

1. Historische Entwicklung der Anstalt

Die Justizvollzugsanstalt Mühldorf am Inn wurde in den Jahren 1965/1967 (am 13. Dezember 2007 hatte die Anstalt ihren 40. Geburtstag) als Amtsgerichtsgefängnis am östlichen Stadtrand erbaut und befindet sich auf einem seit dem Jahre 1998 mit einer 5,50 Meter hohen Mauer umfriedeten 13.915 qm großen Gelände.

Sie war der erste Neubau einer Justizvollzugsanstalt - diese Umbenennung erfolgte jedoch erst Ende 1969 - im Freistaat Bayern nach dem II. Weltkrieg.

Bei Inbetriebnahme der Anstalt hatte diese eine Belegungsfähigkeit von 80 männlichen Personen und war bestimmt zur Aufnahme von 70 Untersuchungs- bzw. Strafgefangenen und zehn Jugendarrestanten. Die Jugendarrestabteilung wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1974 wieder geschlossen.

1971 wurde die Belegungsfähigkeit der Anstalt auf 56 Haftplätze reduziert, 1975 auf 72 Haftplätze erhöht, 1987 erneut auf 60 Haftplätze reduziert und zum 1. Januar 1998 auf 74 Haftplätze erhöht. Durch Auflösen der letzten beiden Gemeinschafts- und Freizeiträume für Gefangene auf den beiden Abteilungen mussten im Hinblick auf die ständig hohe Überbelegung der Anstalt weitere 8 Haftplätze geschaffen werden, so dass seit dem 1. Oktober 2000 die Belegungsfähigkeit auf 82 Haftplätze festgesetzt ist.

Seit dem 29. Mai 1980 werden in der Anstalt neben Untersuchungsgefangenen nur noch Strafgefangene im Erstvollzug aufgenommen.

Geleitet wurde die Anstalt bis zum 31.12.1979 vom jeweiligen Direktor des Amtsgerichtes Mühldorf am Inn. Am 1. Januar 1980 wurde die Anstalt zur selbständigen Justizvollzugsanstalt erklärt und mit einem Beamten des höheren Vollzugs- und Verwaltungsdienstes als Anstaltsleiter besetzt. Sie ist seither verwaltungsmäßig der Justizvollzugsanstalt Landshut angegliedert.

2. Zuständigkeit und besondere Aufgaben der Anstalt:

Die Anstalt wurde ab dem 1. Januar 2006 für männliche Untersuchungsgefangene sowie für erwachsene männliche Verurteilte im Erstvollzug zur Verbüßung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren aus den Amtsgerichtsbezirken Mühldorf am Inn und Altötting zuständig. Seit dem 1. Juli 2008 werden auch aus dem Amtsgerichtsbezirk Eggenfelden die vorgenannten Freiheitsentziehungen vollstreckt.

Aufgrund der permanenten Überbelegung der Justizvollzugsanstalt Erding müssen von dort ständig Gefangene des Erst- aber auch des Regelvollzugs übernommen werden.

3. Äußere Haftbedingungen

a) Belegungsfähigkeit:

Die Belegungsfähigkeit ist auf 82 Haftplätze festgesetzt.

20 Gefangene können in Einzelhafträumen und 62 in zwölf Gemeinschaftsräumen untergebracht werden. Von letzteren befinden sich 14 Haftplätze in fünf Gemeinschaftshafträumen im zweiten Obergeschoss des Verwaltungsgebäudes als einer Abteilung des offenen Vollzugs.

Ferner verfügt die Anstalt über eine "Schubzelle" mit sechs Plätzen, einen besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände mit Videoüberwachung und zwei Arresträume.

Eine Doppelbelegung von Einzelhafträumen erfolgt bereits seit Ende des Jahres 2003 nicht mehr.

b) Tatsächliche Belegung:

Am 31. Dezember 2010 war die Anstalt mit nut 6 Gefangenen belegt, ursächlich für die niedrige Zahl ist die Teilräumung der Anstalt wegen der vom Mai 2010 bis zum Januar 2011 durchgeführten Renovierungsarbeiten. Am 31. Dezember 2009 war die Anstalt mit 70 Gefangenen belegt.

Die Durchschnittsbelegung 2010 betrug 27,23 Gefangene, ursächlich für die niedrige Zahl ist die Teilräumung der Anstalt wegen der vom Mai 2010 bis zum Januar 2011 durchgeführten Renovierungsarbeiten. Die Durchschnittsbelegung 2009 betrug 70,12 Gefangene.

Die höchste Tagesbelegung bestand im Jahre 2010 am 17. Februar mit 84, die niedrigste am 25. Dezember, als kein Gefangener wegen der Teilräumung der Anstalt für Renovierungsarbeiten vom Mai 2010 bis Januar 2011 anwesend war. Die höchste Tagesbelegung bestand im Jahre 2009 am 8. Juli mit 84, die niedrigste am 18. April 2009 mit 64 Gefangenen.

c) Größere Neu- oder Umbaumaßnahmen, sonstige Vorhaben zur Verbesserung der äußeren Haftbedingungen:

Zur Erhöhung der Sicherheit und Erhaltung der Bausubstanz wurden im Jahr 2010 die Fenster und Fenstergitter des gesamten Unterkunftsgebäudes, dessen Außenputz (mit energetischer Gebäudesanierung) sowie alle Sanitäreinrichtungen vollständig erneuert. Zudem konnten neue Steigstränge für Wasser, Abwasser und Heizung installiert werden.

In die Einzelhafträume wurden baulich abgeschlossene WC-Kabinen mit Handwaschbecken und Umluftkohlefilter eingebaut. Alle Fußbodenbeläge der Hafträume wurden ersetzt.

Der Brandschutz wurde verbessert durch Erneuerung der Feuerlöschleitungen und –kästen in den Treppenhäusern und Einbau feuerhemmender Wände und Decken.

Zudem wurde die gesamte Torwache baulich-organisatorisch neu strukturiert; ebenso der Krankenbehandlungs- und Arztraum.

Zur Erhöhung der Anstaltssicherheit wurde ein ca. 25 Meter langer Außenzaun errichtet, das Anstaltsvorfeld visuell kontrollierbar gemacht und ein Waffenschrank für Polizeieinsatzkräfte beim Befahren der Anstalt eingebaut.

In allen renovierten Räumen wurde das gesamte Mobiliar ersetzt.

Die Gesamtausbaukonzeption soll die kommenden Jahre schrittweise verwirklicht werden. Ein neues Torwach- und Eingangsgebäude würde die Sicherheit der Anstalt weiter erhöhen und die Möglichkeit eines kleinen, dringend gebrauchten Besucher-„Zentrums“ eröffnen. Durch den Neubau zweier weiterer Unterkunftsgebäude mit jeweils ca. 60 Haftplätzen, eines dann notwendigen neuen Versorgungszentrums und eines möglichen Erweiterungsbaues der Arbeitshalle könnte ein Vollzugszentrum im südöstlichen Bereich des Freistaates entstehen.

4. Vollzugsgestaltung:

a) Allgemeine Vollzugsgestaltung und besondere Behandlungsformen:

Die Justizvollzugsanstalt Mühldorf am Inn ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzugs. Einen Wohngruppenvollzug lässt die bauliche Situation lediglich in der Abteilung des offenen Vollzugs zu. Das Gemeinschaftsleben der übrigen Gefangenen spielt sich vorwiegend innerhalb der zwei übereinanderliegenden Abteilungen ab, in denen Gefangene sowohl in Einzel- wie Gemeinschaftshafträumen untergebracht sind, wobei die Haftraumtüren zeitweise offen bleiben bzw. Umschluss erfolgt.

Einzelberatung und -betreuung erfolgt durch einen hauptamtlich tätigen Dipl.-Sozialpädagogen (FH) sowie durch fünf ehrenamtliche Mitarbeiter.

Gruppenarbeit erfolgt durch Vollzugsbedienstete, den katholischen Seelsorger und ehrenamtliche Helfer.

Insassensprecher wirken an der Vollzugsgestaltung mit.

An sportlichen Betätigungen werden den Gefangenen u.a. auf einem Hartsportplatz Fuß-, Basket- und Volleyball, Kraftsport und Tischtennis angeboten. Die Gefangenen können sich auch an Schach-, Kartenspiel- und Tischtennisturnieren beteiligen.

Auch nehmen Gefangenengruppen immer wieder an Umweltschutzaktionen außerhalb der Anstalt teil und wurden hierfür auch schon mit Dankschreiben und Ehrenurkunden ausgezeichnet.

b) Arbeitsmöglichkeiten:

Eigenbetriebe existieren nicht. Verschiedene Unternehmerbetriebe könnten in der Arbeitshalle bis zu 40 Gefangene mit Verpackungsarbeiten oder leichten Montagetätigkeiten beschäftigen; tagesdurchschnittlich waren es im Jahr 2010 elf.

Arbeitstäglich wurden 2010 als Freigänger durchschnittlich 5,20 Strafgefangene insbesondere bei Baufirmen und metallverarbeitenden Betrieben beschäftigt.

Durchschnittlich standen im Jahr 2010 täglich 23,84 Gefangene in Arbeit, was einer Beschäftigungsquote von über 35 % entspricht.

c) Berufsausbildung:

Berufsausbildung kann in der Anstalt nicht angeboten werden. Zu einer solchen könnte jedoch ein Gefangener in eine andere Anstalt verlegt werden oder diese bei Eignung im Wege des Freiganges absolvieren.

d) Schulische Bildungsmaßnahmen:

Finden innerhalb der Anstalt außer einem Deutschkurs für der deutschen Sprache oder Schrift nicht mächtige Gefangene nicht statt.

5. Personalverhältnisse

  1. Anstaltsleitung:
    2 Bedienstete
  2. Allgemeiner Vollzugsdienst:
    28 Bedienstete


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