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Kurzbeschreibung

1. Historische Entwicklung der Anstalt:

Gleichzeitig mit dem angrenzenden Amtsgerichtsgebäude wurde die Anstalt Anfang des letzten Jahrhunderts als Amtsgerichtsgefängnis am südlichen Rand des Stadtkerns erbaut und am 1. Oktober 1901 fertiggestellt. Sie befindet sich auf einem mit einer 3,60 bis 5,35 Meter hohen Mauer umfriedeten 2.616 qm großen Gelände. Geleitet wurde die Anstalt bis zum 31. Dezember 1979 vom jeweiligen Direktor des Amtsgerichts Erding. Am 1. Januar 1980 wurde die Anstalt zur selbstständigen Justizvollzugsanstalt erklärt und verwaltungsmäßig der Justizvollzugsanstalt Landshut angegliedert, womit nunmehr ein Beamter des höheren Vollzugs- und Verwaltungsdienstes als Anstaltsleiter berufen ist.

Bei Inbetriebnahme der Anstalt hatte diese eine Belegungsfähigkeit von 31 männlichen und sieben weiblichen Gefangenen.

Während des II. Weltkrieges wurde die Anstalt vorübergehend zu einer Jugendarrestanstalt umfunktioniert und danach wieder ihrer ursprünglichen Bestimmung zugeführt. Nur noch einmal (von 1961 bis 1965) wurden Freizeitarrestanten aufgenommen. Weibliche Gefangene werden seit 1966 nicht mehr untergebracht.

Mit Errichtung eines Mehrzweckgebäudes (Kirchenraum / Arbeitshalle) im Jahre 1968 konnte der kleine Arbeitsraum im Hauptgebäude zu Haftplätzen umgebaut werden. Die Belegungsfähigkeit stieg dadurch auf 43 Haftplätze im Jahre 1972 an. 1974 wurde die Dienstwohnung im Hauptgebäude zu Verwaltungsräumen umfunktioniert und die bisherigen Verwaltungsräume zu Hafträumen umgebaut, so dass bis 1987 die Belegungsfähigkeit 52 Haftplätze betrug. Danach musste ein Einzelhaftraum aufgelöst werden zwecks Schaffung eines Fernsehraums und 1990 ein weiterer für die Einrichtung eines Duschraumes.

1985 wurde ein Anbau an das Hauptgebäude fertiggestellt und damit die Anstalt um einen Mehrzweckraum zur Abhaltung von Gottesdiensten und Freizeitveranstaltungen, ein Sprechzimmer für Richter, einen ärztlichen Behandlungsraum, einen Arrestraum, einen besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände mit Videoüberwachung und einen Lagerraum erweitert.

1987 wurden sämtliche Haftraumtüren erneuert und ein Hartsportplatz angelegt.

2. Zuständigkeit und besondere Aufgaben der Anstalt

Die Anstalt ist für männliche Untersuchungsgefangene und für erwachsene männliche Verurteilte im Erstvollzug zur Verbüßung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren und im Regelvollzug bis zu sechs Monaten aus den Amtsgerichtsbezirken Erding und Freising sowie bis zu drei Monaten Regelvollzug und 18 Monaten Erstvollzug für den Amtsgerichtsbezirk Ebersberg zuständig.

3. Äußere Haftbedingungen

a) Belegungsfähigkeit:

Die Belegungsfähigkeit beträgt 50 Haftplätze.

22 Gefangene können in Einzelhafträumen und 28 Gefangene in fünf Gemeinschaftsräumen untergebracht werden.

Außerdem verfügt die Anstalt über einen Arrestraum und einen besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände mit Videoüberwachung.

b) Tatsächliche Belegung:

Am 31. Dezember 2010 war die Anstalt mit 52 Gefangenen belegt.

Die Jahresdurchschnittsbelegung 2010 betrug 52,56 Gefangene.

Die höchste Tagesbelegung bestand an drei Tagen im Februar 2010 mit 61 Gefangenen, die niedrigste am 26. Dezember 2010 mit 49 Gefangenen.

Die Anstalt ist zumeist überbelegt, so dass ständig Gefangene im Freizeit- und Kirchenraum untergebracht werden müssen.

Eine Doppelbelegung von Einzelhafträumen ohne abgetrennte Sanitärkabine erfolgt seit dem Ende des Jahres 2003 nicht mehr.

c) Größere Neubau- oder Umbaumaßnahmen, sonstige Vorhaben zur Verbesserung der äußeren Haftbedingungen:

Größere Baumaßnahmen fielen im Jahr 2010 nicht an; im Rahmen des Bauunterhalts wurden Ausbesserungsarbeiten erledigt, die Fenstergitter verstärkt und die Außenabsicherung im Bereich des Anstaltsdachs verbessert.

Eine Generalüberholung der gesamten Anlage ist geplant, wobei insbesondere auch der Brandschutz optimiert werden soll.

4. Vollzugsgestaltung

a) Allgemeine Vollzugsgestaltung und besondere Behandlungsformen:

Die Anstalt ist eine solche des geschlossenen Vollzugs. Wohngruppenvollzug wird nicht praktiziert. Das Gemeinschaftsleben der Insassen spielt sich vorwiegend im Gefangenenunterkunftsbereich ab, getrennt nach Schließgängen (insgesamt drei), in denen jeweils bis zu 27 Gefangene untergebracht sind und die Haftraumtüren zeitweise offen bleiben.

Einzelberatung und -betreuung der Gefangenen erfolgt außer durch einen hauptamtlich tätigen Diplom-Sozialpädagogen (FH), der grundsätzlich einmal wöchentlich die Anstalt aufsucht, von acht ehrenamtlichen Mitarbeitern.

An sportlichen Betätigungen werden den Gefangenen insbesondere Tischtennis, Circuittraining, Basket- und Volleyball, Gymnastik, aber auch Schach angeboten.

Gefangenensprecher wirken an der Vollzugsgestaltung mit.

b) Arbeitsmöglichkeiten:

Sechs Unternehmerbetriebe beschäftigten in der Anstalt tagesdurchschnittlich 12,60 Gefangene mit der Herstellung und Verpackung von Werbeartikeln und Büromaterial.

Durchschnittlich 8,42 Gefangene werden arbeitstäglich insbesondere bei Baufirmen als Freigänger beschäftigt.

29,13 Gefangene waren im Jahr 2010 arbeitstäglich beschäftigt, das entspricht einer Beschäftigungsquote von über 55 %.

c) Berufsausbildung:

Innerhalb der Anstalt ist eine Berufsausbildung nicht möglich; Strafgefangenen wird jedoch im Wege des Freigangs die Möglichkeit eröffnet, an Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Diese waren 2010 vier Gefangene.

d) Schulische Bildungsmaßnahmen:

Solche finden innerhalb der Anstalt nicht statt. Für Deutsch- und Alphabetisierungskurse sowie alle Hauptschulabschlüsse können Gefangene in die Justizvollzugsanstalt Landshut verlegt werden.

5. Personalverhältnisse

  1. Anstaltsleitung:
    2 Bedienstete
  2. Allgemeiner Vollzugsdienst:
    22 Bedienstete
  3. Anstaltsbeiräte:
    2 Personen


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