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Sie sind hier: Justizvollzug Bayern > Anstalten > JVA Kaisheim > JVA Neuburg a. d. Donau > Kurzinfo

Kurzbeschreibung

1. Historische Entwicklung der Anstalt:

Das Gefängnis von Neuburg a.d. Donau ist im amtlichen Inventarband - Stadt und Landkreis Neuburg a.d. Donau München 1955, auf den Seiten 282 - 284 ausführlich beschrieben und gewürdigt. Der umfangreiche Gebäudekomplex geht teilweise bis auf das 16. Jahrhundert zurück, ist insgesamt von großer historischer und kunstgeschichtlicher Bedeutung und deshalb ein Baudenkmal gem. Art. 1 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz. Der heutige Zellenbau wurde 1577 als Hofreitschule errichtet, diente später als Kasten (Getreidelager) für die Jesuiten (- 1773) bzw. Malteser (1781 - 1822) und das Chorstift St. Peter. Deren Rechtsnachfolger wurden im 19. Jahrhundert die "Untere Stadtpfarrei" (Hl. Geist) sowie das königliche Rentamt. Die komplizierte Rechtslage - gemischte landesherrliche und kirchliche Nutzung - ist nur aus der Entstehungszeit des Baues (1577) zu erklären, denn damals war Neuburg evangelisch. Das Anwesen wurde am 3.3.1857 vom kgl. Oberhofmeisterstab der Bauinspektion Donauwörth übergeben, das im gleichen Jahr die "neue Fronfeste" in dem Malteser- oder Chorstiftkasten errichtete. Die "alte Fronfeste" (direkt an der Stadtmauer) war während der napoleonischen Kriege irreparabel beschädigt worden.

Weitere Gebäude wurden 1855 bzw. 1857 hinzugekauft, andere zu gleicher Zeit errichtet. Das heutige Verwaltungsgebäude ist das ehemalige Landschaftskanzleidienerhaus. Der Südflügel des Landschaftsgebäudes (mit einem schönen barocken Tor aus Naturstein) gehört ebenso zur Anstalt wie ein Teil der mittelalterlichen Stadtmauer und ein Stadtturm (Garten und Stallung des Gerichtsdieners). Die seit dem 1.1.1979 der Justizvollzugsanstalt Kaisheim angegliederte Anstalt besteht also seit 1857.

2. Zuständigkeit und besondere Aufgaben der Anstalt

Die Anstalt ist zuständig

a) für den Vollzug von Untersuchungshaft aus den Amtsgerichtsbezirken Neuburg a. d. Donau, Ingolstadt und Pfaffenhofen.

b) für Strafhaft im Erstvollzug bis zu einem Jahr für die Amtsgerichtsbezirke Neuburg a. d. Donau und Nördlingen.

c) für Strafhaft im Regelvollzug bis zu einem Jahr für den Amtsgerichtsbezirk Neuburg a. d. Donau und bis zu 6 Monaten für den Amtsgerichtsbezirk Pfaffenhofen.

3. Äußere Haftbedingungen:

a) Belegungsfähigkeit:

Die Belegungsfähigkeit der Anstalt beträgt 73 männliche Gefangene.

Für die Unterbringung der Gefangenen stehen 28 Einzelhafträume zur Verfügung. Die übrigen Gefangenen werden in Gemeinschaftshafträumen mit einer Belegungsfähigkeit zwischen 3 bis 6 Gefangene untergebracht.

b) Tatsächliche Belegung:

Am 30. November 2001 befanden sich insgesamt 63 Gefangene in der Anstalt.
Die Durchschnittsbelegung im Kalenderjahr 2001 betrug 71,4 Gefangene.

c) Größere Neu- oder Umbaumaßnahmen, sonstige Vorhaben zur Verbesserung der äußeren Haftbedingungen und Sicherheit:

Seit 05.März 2001 wird die gesamte Anstalt total saniert und in eine moderne und leistungsfähige JVA umgebaut. Wenn alle Termine eingehalten werden, kann mit einem Bauabschluss Ende 2002 gerechnet werden. ( Siehe Nr. 5. Bauverwaltung ).

4. Vollzugsgestaltung:

a) Die Insassen sind im geschlossenen Vollzug untergebracht.

Aufgrund der kurzen Verweildauer kann ein sinnvoller Wohngruppenvollzug nicht durchgeführt werden; jedoch werden bei Bedarf verschiedene Gruppenveranstaltungen, wie z.B. für BtmG-Täter oder Alkoholgefährdete durchgeführt sowie notwendige therapeutische Maßnahmen in Einzelfällen in die Wege geleitet.

b) Arbeitsmöglichkeiten:

Eigenbetriebe stehen nicht zur Verfügung.

In der Anstalt lassen verschiedene Unternehmerbetriebe arbeiten.

Es werden nur noch gelegentlich Freigänger eingesetzt, weil Strafgefangene, welche sich als Freigänger eignen, in die JVA Ingolstadt verlegt werden.
Dies geschah 2001 in 19 Fällen.


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