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Justizvollzugsanstalt Ingolstadt

Kurzbeschreibung

1. Historische Entwicklung der Anstalt:

Aus dem Häuserverzeichnis von 1762 ergibt sich, daß auf dem Platz der heutigen Justizvollzugsanstalt Ingolstadt früher das zur Sebastiankirche gehörige Mesnerhaus stand. Nach Ostermeiers Führer durch Ingolstadt - 1896 / Seite 22 - wurde an dieser Stelle im Jahre 1859 das Amtsgerichtsgefängnis Ingolstadt errichtet.

Am 01. Januar 1980 wurde das Gerichtsgefängnis als Justizvollzugsanstalt der Justizvollzugsanstalt Kaisheim angegliedert.

2. Zuständigkeit und besondere Aufgaben der Anstalt:

Seit dem 01. März 1990 ist die Justizvollzugsanstalt Ingolstadt eine Anstalt des offenen Vollzuges (§ 141 Abs. 2 StVollzG).

Seitdem wurden für den offenen Vollzug geeignete Gefangene der Justizvollzugsanstalten Kaisheim, Eichstätt und Neuburg/Do. in die Justizvollzugsanstalt Ingolstadt verlegt.

Seit 23. Februar 1996 können auch von anderen Vollzugsanstalten geeignete Gefangene mit Zustimmung des Leiters der Justizvollzugsanstalt Ingolstadt nach hier verlegt werden, der Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedarf es hierzu nicht mehr. Es ist jedoch nicht zu verkennen, daß es immer schwieriger wird, geeignete Gefangene für den offenen Vollzug auszusuchen.

3. Äußere Haftbedingungen

3.1 Belegungsfähigkeit:

Die Anstalt bietet Platz für 44 männliche Gefangene. Für die Unterbringung der Insassen stehen ausschließlich Gemeinschaftshafträume zur Verfügung.

3.2 Tatsächliche Belegung:

Die Durchschnittsbelegung im Kalenderjahr 2002 betrug 31,65 Gefangene. Werden lediglich die Arbeitstage berücksichtigt, betrug die Durchschnittsbelegung 36,75 Gefangene.

3.3 Größere Neubau- oder Umbaumaßnahmen, sonstige Vorhaben zur Verbesserung der äußeren Haftbedingungen:

  • Erneuerung der restlichen Haftraumböden (laufende Maßnahme)
  • Sanierung der restlichen Fassade am Unterkunftsgebäude (für 2003 geplant)
  • Erneuerung des Daches des Verwaltungsgebäudes und Renovie-rung der Außenfassade (für 2003 geplant)
  • Installation des Notstromaggregates (geplant für 2003)
  • Umgestaltung der Einfahrt und der Parkplätze
  • wünschenswert wäre auch eine neue Zellenausstattung (Betten, größere Schränke und Tische).

4. Vollzugsgestaltung

4.1 Allgemeine Vollzugsgestaltung und besondere Behandlungsformen:

Seit der Einführung des offenen Vollzuges steht die Gewöhnung des Gefangenen an die Arbeitsanforderungen in der Arbeitswelt außerhalb des Vollzuges und die Wiedereingliederung und Stärkung seiner sozialen Bindungen durch Gewährung von Urlaub nach §§ 13, 15 Abs. 4 und 43 Abs. 7 StVollzG im Vordergrund der Behandlungsbemühungen. In der Anstalt selbst stehen folgende Möglichkeiten zusätzlich zur Verfügung:

  • Suchtberatung (für Gefangene mit Alkoholproblemen)
  • Schuldnerberatung
  • Vermittlung von Wohnungen und Arbeitsplätzen
  • Info - Veranstaltungen zu aktuellen Themen.

Die Beratung erfolgt durch externe Fachkräfte. Ferner finden Gruppengespräche mit der Dienstleitung oder mit den beiden ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen der Suchtberatung statt.

4.2 Arbeitsmöglichkeiten:

Im Rechnungsjahr 2002 waren im Durchschnitt 34,47 Gefangene beschäftigt.

Hausarbeiter 2,73 = 7,92 %
Innenbetriebe 2,38 = 6,92 %
Außenarbeit 29,36 = 85,16 %

Die Anstalt verfügt über keine Eigenbetriebe. Die Gefangenen werden in einem Unternehmerbetrieb beschäftigt.

4.3 Arbeitsmöglichkeiten bestehen in Betrieben außerhalb der Anstalt.

4.4 Arbeitsplatzerhaltungsmaßnahmen

Zum Zwecke der Arbeitsplatzerhaltung haben Gefangene nach der Entlassung in verschiedenen Firmen gearbeitet.

5. Anstaltsleiter, Personalverhältnisse u.a.

1 Anstaltsleiter, 1 Vertreter

Verwaltungsdienst: 1 Beamter

Allgemeiner Vollzugsdienst: 10 Beamte,
1 2/3-Kraft

Fachdienste: 9 Mitarbeiter


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