Aus dem Häuserverzeichnis von 1762 ergibt sich, daß auf dem Platz der heutigen Justizvollzugsanstalt
Ingolstadt früher das zur Sebastiankirche gehörige Mesnerhaus stand. Nach Ostermeiers Führer durch Ingolstadt
- 1896 / Seite 22 - wurde an dieser Stelle im Jahre 1859 das Amtsgerichtsgefängnis Ingolstadt errichtet.
Am 01. Januar 1980 wurde das Gerichtsgefängnis als Justizvollzugsanstalt der Justizvollzugsanstalt Kaisheim angegliedert.
2. Zuständigkeit und besondere Aufgaben der Anstalt:
Seit dem 01. März 1990 ist die Justizvollzugsanstalt Ingolstadt eine Anstalt des offenen Vollzuges
(§ 141 Abs. 2 StVollzG).
Seitdem wurden für den offenen Vollzug geeignete Gefangene der Justizvollzugsanstalten Kaisheim, Eichstätt und
Neuburg/Do. in die Justizvollzugsanstalt Ingolstadt verlegt.
Seit 23. Februar 1996 können auch von anderen Vollzugsanstalten geeignete Gefangene mit Zustimmung des Leiters der
Justizvollzugsanstalt Ingolstadt nach hier verlegt werden, der Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedarf es hierzu nicht
mehr. Es ist jedoch nicht zu verkennen, daß es immer schwieriger wird, geeignete Gefangene für den offenen Vollzug
auszusuchen.
3. Äußere Haftbedingungen
3.1 Belegungsfähigkeit:
Die Anstalt bietet Platz für 44 männliche Gefangene. Für die Unterbringung der Insassen stehen ausschließlich
Gemeinschaftshafträume zur Verfügung.
3.2 Tatsächliche Belegung:
Die Durchschnittsbelegung im Kalenderjahr 2002 betrug 31,65 Gefangene. Werden lediglich die Arbeitstage berücksichtigt, betrug die Durchschnittsbelegung 36,75 Gefangene.
3.3 Größere Neubau- oder Umbaumaßnahmen, sonstige Vorhaben zur Verbesserung der äußeren Haftbedingungen:
Erneuerung der restlichen Haftraumböden (laufende Maßnahme)
Sanierung der restlichen Fassade am Unterkunftsgebäude (für 2003 geplant)
Erneuerung des Daches des Verwaltungsgebäudes und Renovie-rung der Außenfassade (für 2003 geplant)
Installation des Notstromaggregates (geplant für 2003)
Umgestaltung der Einfahrt und der Parkplätze
wünschenswert wäre auch eine neue Zellenausstattung (Betten, größere Schränke und Tische).
4. Vollzugsgestaltung
4.1 Allgemeine Vollzugsgestaltung und besondere Behandlungsformen:
Seit der Einführung des offenen Vollzuges steht die Gewöhnung des Gefangenen an die
Arbeitsanforderungen in der Arbeitswelt außerhalb des Vollzuges und die
Wiedereingliederung und Stärkung seiner sozialen Bindungen durch Gewährung von
Urlaub nach §§ 13, 15 Abs. 4 und 43 Abs. 7 StVollzG im Vordergrund der
Behandlungsbemühungen. In der Anstalt selbst stehen folgende Möglichkeiten
zusätzlich zur Verfügung:
Suchtberatung (für Gefangene mit Alkoholproblemen)
Schuldnerberatung
Vermittlung von Wohnungen und Arbeitsplätzen
Info - Veranstaltungen zu aktuellen Themen.
Die Beratung erfolgt durch externe Fachkräfte. Ferner finden Gruppengespräche mit der Dienstleitung oder mit den beiden ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen der Suchtberatung statt.
4.2 Arbeitsmöglichkeiten:
Im Rechnungsjahr 2002 waren im Durchschnitt 34,47 Gefangene beschäftigt.