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Kurzbeschreibung
Gesetzlicher Auftrag
"Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in
sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der
Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor
weiteren Straftaten." (§ 2 Strafvollzugsgesetz). Diesem gesetzlichen Auftrag
sind in Bayern 21 selbständige Justizvollzugsanstalten
verpflichtet. Die Justizvollzugsanstalt Erlangen ist die einzige selbständige
Sozialtherapeutische Anstalt in Bayern. Sie wurde am 31. Mai 1972 in Betrieb genommen.
Zuständigkeit
Die Justizvollzugsanstalt Erlangen ist zuständig für erwachsene männliche
Strafgefangene aus bayerischen Justizvollzugsanstalten, für deren Resozialisierung
"die besonderen therapeutischen Mittel und sozialen Hilfen der Anstalt angezeigt
sind" (§ 9 Abs. 2 StVollzG).
Es werden vorrangig Rückfalltäter mit schweren Persönlichkeitsstörungen
aufgenommen sowie andere behandlungsbedürftige Täter, die im Normalvollzug mit
den dort zur Verfügung stehenden therapeutischen Mitteln voraussichtlich nicht
resozialisiert werden können. Das Therapieprogramm ist auf die Behandlung
schwerer Gewalttäter ausgerichtet.
Weitere Aufgaben der Sozialtherapeutischen Anstalt
Neben der Behandlung der in der Sozialtherapeutischen Anstalt untergebrachten
Gefangenen wird eine weitere Aufgabe in der Entwicklung und Erprobung
therapeutischer und sonstiger Verfahren gesehen, die für die Behandlung von
Straftätern geeignet sind, d.h. es werden auch Aufgaben der kriminologischen
Forschung im Strafvollzug wahrgenommen.
Belegung
Die Justizvollzugsanstalt Erlangen verfügt über 41 Einzelhaftplätze, davon 35
im geschlossenen und 6 im offenen Vollzug.
Personal
Die Aufgaben der Behandlung, Betreuung, Versorgung und Beaufsichtigung der
Gefangenen werden durch Mitarbeiter des psychologischen, sozialpädagogischen und
pädagogischen Dienstes, durch Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes sowie
durch Verwaltungsmitarbeiter wahrgenommen.
Daneben sind in der Anstalt externe bzw. nebenamtliche Mitarbeiter tätig,
die sich insbesondere in den Bereichen der seelsorgerischen und medizinischen
Betreuung engagieren.
Arbeit ist Pflicht
In der Justizvollzugsanstalt Erlangen stellt die Beschäftigung der
Gefangenen als Struktur gebendes Element einen wichtigen Baustein im
therapeutischen Konzept dar. Die Gefangenen arbeiten im anstaltseigenen
Arbeitsbetrieb, in der Küche, in der Wäscherei oder sind mit
Reinigungsarbeiten im Haus beschäftigt. Zur Vorbereitung der Entlassung
bewerben sich die Gefangenen auf dem freien Arbeitsmarkt um eine Arbeitsstelle.
Beruflich unzureichend qualifizierte Gefangene, die die vorgeschriebenen
Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden durch das örtliche Arbeitsamt
beraten und in geeignete Ausbildungsverhältnisse vermittelt. Die
Arbeitsverhältnisse sind in der Regel so angelegt, dass sie über die
Entlassung hinaus Bestand haben.
Arbeitsentgelt
Die Gefangenen haben nur einen Teil ihres Arbeitsentgelts zur freien
Verfügung. Ein Großteil der Bezüge wird verwendet, um eine Rücklage für die
Zeit nach der Entlassung zu bilden. Für jeden Gefangenen mit eigenständigem
Arbeitsverhältnis wird ein Haushaltsplan erstellt, in dem geregelt wird,
dass er seinen Unterhalts- sowie Wiedergutmachungsverpflichtungen nachkommt
und sich um die Regulierung seiner Schulden kümmert.
Therapiekonzept
Die Behandlungsdauer beträgt zwei bis vier Jahre. Die Zeit von der Aufnahme
bis zur Entlassung ist in Lernabschnitte unterteilt, die mit einer
schrittweisen Lockerung des Vollzugs verbunden sind. Der Vollzug ist als
Wohngruppenvollzug konzipiert. Im geschlossenen Vollzug sind die Gefangenen
in vier Kleingruppen, im offenen Vollzug in einer Gruppe zusammengefasst.
Um eine bestmögliche Vorbereitung auf das Leben in Freiheit zu gewährleisten,
wird der Vollzug soweit als möglich den allgemeinen Lebensverhältnissen
angepasst. Die Behandlung umfasst insbesondere folgende Angebote:
Einzeltherapie, Anti-Gewalt-Training, Soziales Kompetenztraining,
Schuldnerberatung, schulische Bildungsmaßnahmen, Suchtberatung,
Entlassungsvorbereitung. Im Rahmen der Behandlung sollen die Gefangenen
angeregt werden, künftig eigeninitiativ und konstruktiv ihre arbeitsfreie
Zeit zu gestalten. Das therapeutische Angebot wird deshalb flankiert von
mannigfachen Freizeitmaßnahmen, die behandlungsorientiert ausgerichtet sind.
Einzeltherapie
Wöchentlich wird mit jedem Gefangenen vom zuständigen Psychologen oder
Sozialpädagogen mindestens ein einstündiges Einzelgespräch durchgeführt.
In diesen Gesprächen setzt sich der Gefangene mit den Ursachen seiner
Straffälligkeit sowie mit den Folgen seines Handelns für das Tatopfer
auseinander. Darüber hinaus werden aktuelle Fragestellungen aus verschiedenen
Lebensbereichen des jeweiligen Gefangenen (z.B. Arbeit, Kontakte, Freizeit) besprochen.
Training sozialer Kompetenzen
Der Trainingskomplex zielt darauf ab, soziale Fertigkeiten zu vermitteln,
die für das Leben in einer sozialen Gemeinschaft erforderlich sind. Die
Gefangenen lernen dabei, wie Kommunikation erfolgreicher funktioniert, wie
sie Probleme lösen und mit Ärger angemessen umgehen können. Schwerpunkte
des Programms sind zudem moralische Urteilsbildung und gegenseitige
Rücksichtnahme. Das Training vermittelt darüber hinaus auch lebenspraktische
Inhalte, wie z.B. Stellenbewerbung und Haushaltsplanung.
Training zur Alkohol-Rückfallprävention
Das STAR (Strukturiertes Trainingsprogramm zur Alkohol-Rückfallprävention)
unterstützt Probanden mit Alkoholproblemen bei der Veränderung ihres
Konsumverhaltens. Zukünftige Rückfälle sollen verhindert, aber auch ggf. Dauer
und Schwere der Rückfälle günstig beeinflusst werden. Zentrale Aspekte der
Gruppenstunden sind daher die Sensibilisierung für die eigene Rückfallgefährdung
und der Umgang mit Risikosituationen.
Anti-Gewalt Training
Dieses Training richtet sich an Gewalttäter. Mit jedem Gefangenen werden die
individuellen Ursachen seiner Aggressivität ausgelotet und Techniken der
Gegensteuerung erarbeitet. Ziel des Trainings ist es, mit Konfliktsituationen
gewaltfrei umzugehen.
Schuldnerberatung
Fast alle Gefangenen haben Schulden. Durch die Schuldnerberatung im Haus
werden die Gefangenen dazu angeleitet, ihre Schuldensituation zu klären und
Lösungen zu entwickeln, wie die Forderungen ganz oder teilweise zurückgezahlt
werden können. Schuldentilgung wird als fester Bestandteil der künftigen
Haushaltsplanung etabliert.
Schulische Bildung
Das Angebot schulischer Bildung ist auf die Vermittlung von Kenntnissen
in den Grundfächern Deutsch und Rechnen ausgerichtet. Daneben wird Gefangenen,
die an externen beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen,
Hilfestellung gegeben.
Ehrenamtliche Betreuung
Interessierte Bürger aus dem Großraum Nürnberg-Fürth-Erlangen stehen
Gefangenen, die keine tragfähigen Kontakte haben, als ehrenamtliche Betreuer
zur Seite. Die ehrenamtlichen Betreuer besuchen die Gefangenen in der
Anstalt, begleiten sie bei Ausgängen und im Urlaub und unterstützen sie
bei ihren Entlassungsvorbereitungen.
Entlassungsvorbereitung
Die Gefangenen werden dazu angehalten, wichtige Lebensbereiche vor der
Entlassung zu organisieren. Rechtzeitig vor der Entlassung kümmern sich
die Gefangenen um die Anmietung einer Wohnung, um ein festes Arbeitsverhältnis,
um tragfähige Kontakte, um die Regulierung ihrer Schulden und um eine
sinnvolle Freizeitgestaltung.
Kontakte
Soziale Integration ist eine wichtige Voraussetzung für ein straffreies
Leben in Freiheit. Der Erhalt bestehender tragfähiger Beziehungen und die
Förderung neuer Kontakte, die es dem Gefangenen ermöglichen, sich in die
Gesellschaft einzugliedern, sind fester Bestandteil des therapeutischen Konzepts.
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