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Kurzbeschreibung

Gesetzlicher Auftrag

"Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten."
(§ 2 Strafvollzugsgesetz). Diesem gesetzlichen Auftrag sind in Bayern 21 selbständige Justizvollzugsanstalten verpflichtet. Die Justizvollzugsanstalt Erlangen ist die einzige selbständige Sozialtherapeutische Anstalt in Bayern. Sie wurde am 31. Mai 1972 in Betrieb genommen.

Zuständigkeit

Die Justizvollzugsanstalt Erlangen ist zuständig für erwachsene männliche Strafgefangene aus bayerischen Justizvollzugsanstalten, für deren Resozialisierung "die besonderen therapeutischen Mittel und sozialen Hilfen der Anstalt angezeigt sind" (§ 9 Abs. 2 StVollzG).

Es werden vorrangig Rückfalltäter mit schweren Persönlichkeitsstörungen aufgenommen sowie andere behandlungsbedürftige Täter, die im Normalvollzug mit den dort zur Verfügung stehenden therapeutischen Mitteln voraussichtlich nicht resozialisiert werden können. Das Therapieprogramm ist auf die Behandlung schwerer Gewalttäter ausgerichtet.

Weitere Aufgaben der Sozialtherapeutischen Anstalt

Neben der Behandlung der in der Sozialtherapeutischen Anstalt untergebrachten Gefangenen wird eine weitere Aufgabe in der Entwicklung und Erprobung therapeutischer und sonstiger Verfahren gesehen, die für die Behandlung von Straftätern geeignet sind, d.h. es werden auch Aufgaben der kriminologischen Forschung im Strafvollzug wahrgenommen.

Belegung

Die Justizvollzugsanstalt Erlangen verfügt über 41 Einzelhaftplätze, davon 35 im geschlossenen und 6 im offenen Vollzug.

Personal

Die Aufgaben der Behandlung, Betreuung, Versorgung und Beaufsichtigung der Gefangenen werden durch Mitarbeiter des psychologischen, sozialpädagogischen und pädagogischen Dienstes, durch Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes sowie durch Verwaltungsmitarbeiter wahrgenommen.

Daneben sind in der Anstalt externe bzw. nebenamtliche Mitarbeiter tätig, die sich insbesondere in den Bereichen der seelsorgerischen und medizinischen Betreuung engagieren.

Arbeit ist Pflicht

In der Justizvollzugsanstalt Erlangen stellt die Beschäftigung der Gefangenen als Struktur gebendes Element einen wichtigen Baustein im therapeutischen Konzept dar. Die Gefangenen arbeiten im anstaltseigenen Arbeitsbetrieb, in der Küche, in der Wäscherei oder sind mit Reinigungsarbeiten im Haus beschäftigt. Zur Vorbereitung der Entlassung bewerben sich die Gefangenen auf dem freien Arbeitsmarkt um eine Arbeitsstelle. Beruflich unzureichend qualifizierte Gefangene, die die vorgeschriebenen Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden durch das örtliche Arbeitsamt beraten und in geeignete Ausbildungsverhältnisse vermittelt. Die Arbeitsverhältnisse sind in der Regel so angelegt, dass sie über die Entlassung hinaus Bestand haben.

Arbeitsentgelt

Die Gefangenen haben nur einen Teil ihres Arbeitsentgelts zur freien Verfügung. Ein Großteil der Bezüge wird verwendet, um eine Rücklage für die Zeit nach der Entlassung zu bilden. Für jeden Gefangenen mit eigenständigem Arbeitsverhältnis wird ein Haushaltsplan erstellt, in dem geregelt wird, dass er seinen Unterhalts- sowie Wiedergutmachungsverpflichtungen nachkommt und sich um die Regulierung seiner Schulden kümmert.

Therapiekonzept

Die Behandlungsdauer beträgt zwei bis vier Jahre. Die Zeit von der Aufnahme bis zur Entlassung ist in Lernabschnitte unterteilt, die mit einer schrittweisen Lockerung des Vollzugs verbunden sind. Der Vollzug ist als Wohngruppenvollzug konzipiert. Im geschlossenen Vollzug sind die Gefangenen in vier Kleingruppen, im offenen Vollzug in einer Gruppe zusammengefasst. Um eine bestmögliche Vorbereitung auf das Leben in Freiheit zu gewährleisten, wird der Vollzug soweit als möglich den allgemeinen Lebensverhältnissen angepasst. Die Behandlung umfasst insbesondere folgende Angebote: Einzeltherapie, Anti-Gewalt-Training, Soziales Kompetenztraining, Schuldnerberatung, schulische Bildungsmaßnahmen, Suchtberatung, Entlassungsvorbereitung. Im Rahmen der Behandlung sollen die Gefangenen angeregt werden, künftig eigeninitiativ und konstruktiv ihre arbeitsfreie Zeit zu gestalten. Das therapeutische Angebot wird deshalb flankiert von mannigfachen Freizeitmaßnahmen, die behandlungsorientiert ausgerichtet sind.

Einzeltherapie

Wöchentlich wird mit jedem Gefangenen vom zuständigen Psychologen oder Sozialpädagogen mindestens ein einstündiges Einzelgespräch durchgeführt. In diesen Gesprächen setzt sich der Gefangene mit den Ursachen seiner Straffälligkeit sowie mit den Folgen seines Handelns für das Tatopfer auseinander. Darüber hinaus werden aktuelle Fragestellungen aus verschiedenen Lebensbereichen des jeweiligen Gefangenen (z.B. Arbeit, Kontakte, Freizeit) besprochen.

Training sozialer Kompetenzen

Der Trainingskomplex zielt darauf ab, soziale Fertigkeiten zu vermitteln, die für das Leben in einer sozialen Gemeinschaft erforderlich sind. Die Gefangenen lernen dabei, wie Kommunikation erfolgreicher funktioniert, wie sie Probleme lösen und mit Ärger angemessen umgehen können. Schwerpunkte des Programms sind zudem moralische Urteilsbildung und gegenseitige Rücksichtnahme. Das Training vermittelt darüber hinaus auch lebenspraktische Inhalte, wie z.B. Stellenbewerbung und Haushaltsplanung.

Training zur Alkohol-Rückfallprävention

Das STAR (Strukturiertes Trainingsprogramm zur Alkohol-Rückfallprävention) unterstützt Probanden mit Alkoholproblemen bei der Veränderung ihres Konsumverhaltens. Zukünftige Rückfälle sollen verhindert, aber auch ggf. Dauer und Schwere der Rückfälle günstig beeinflusst werden. Zentrale Aspekte der Gruppenstunden sind daher die Sensibilisierung für die eigene Rückfallgefährdung und der Umgang mit Risikosituationen.

Anti-Gewalt Training

Dieses Training richtet sich an Gewalttäter. Mit jedem Gefangenen werden die individuellen Ursachen seiner Aggressivität ausgelotet und Techniken der Gegensteuerung erarbeitet. Ziel des Trainings ist es, mit Konfliktsituationen gewaltfrei umzugehen.

Schuldnerberatung

Fast alle Gefangenen haben Schulden. Durch die Schuldnerberatung im Haus werden die Gefangenen dazu angeleitet, ihre Schuldensituation zu klären und Lösungen zu entwickeln, wie die Forderungen ganz oder teilweise zurückgezahlt werden können. Schuldentilgung wird als fester Bestandteil der künftigen Haushaltsplanung etabliert.

Schulische Bildung

Das Angebot schulischer Bildung ist auf die Vermittlung von Kenntnissen in den Grundfächern Deutsch und Rechnen ausgerichtet. Daneben wird Gefangenen, die an externen beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, Hilfestellung gegeben.

Ehrenamtliche Betreuung

Interessierte Bürger aus dem Großraum Nürnberg-Fürth-Erlangen stehen Gefangenen, die keine tragfähigen Kontakte haben, als ehrenamtliche Betreuer zur Seite. Die ehrenamtlichen Betreuer besuchen die Gefangenen in der Anstalt, begleiten sie bei Ausgängen und im Urlaub und unterstützen sie bei ihren Entlassungsvorbereitungen.

Entlassungsvorbereitung

Die Gefangenen werden dazu angehalten, wichtige Lebensbereiche vor der Entlassung zu organisieren. Rechtzeitig vor der Entlassung kümmern sich die Gefangenen um die Anmietung einer Wohnung, um ein festes Arbeitsverhältnis, um tragfähige Kontakte, um die Regulierung ihrer Schulden und um eine sinnvolle Freizeitgestaltung.

Kontakte

Soziale Integration ist eine wichtige Voraussetzung für ein straffreies Leben in Freiheit. Der Erhalt bestehender tragfähiger Beziehungen und die Förderung neuer Kontakte, die es dem Gefangenen ermöglichen, sich in die Gesellschaft einzugliedern, sind fester Bestandteil des therapeutischen Konzepts.


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