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Anschrift Postanschrift
Baumannstraße 81
83233 Bernau
Postfach 11 23
83230 Bernau
Telefon: (08051) 802-0
Telefax: (08051) 802-100
E-Mail:
Poststelle JVA Bernau
Lageplan:

 Beschreibung der Justizvollzugsanstalt


Hinweise zum Besuch von Gefangenen (öffnet neues Browserfenster)


Besuchsinformationen: (ab 1. April 2012)

Um unnötige Wartezeiten der Besucher zu vermeiden und eine gleichmäßige Auslastung des Besucherraums zu gewährleisten, ist der Besuch der Gefangenen nur nach telefonischer Voranmeldung möglich.

Die telefonische Terminvereinbarung erfolgt unter der Rufnummer

08051 / 802-400

und ist zu folgenden Zeiten möglich:

Montag bis Mittwoch und Freitag: 08:00 - 09.45 Uhr
sowie Donnerstag: 16.30 - 17.30 Uhr

Die Terminvereinbarung muss spätestens am Vortag erfolgen.

Die Regelbesuchszeit beträgt 2 Stunden pro Monat und ist auf zweimal eine Stunde begrenzt. Besuchszeiten werden grundsätzlich nur stundenweise vergeben.
Bei Trennscheibenbesuch beträgt die Besuchszeit 1 Stunde und verteilt sich auf zwei Besuche á eine halbe Stunde pro Monat.

Bei der telefonischen Besuchsvoranmeldung erhält nur Auskunft, wenn folgende Angaben gemacht werden:

  • Angabe von Name, Geburtsdatum und Adresse des Besuchers
  • Name des Gefangenen

Für den Besuch in der JVA Bernau gelten grundsätzlich folgende Voraussetzungen:

Jeder Besucher über 14 Jahren hat zunächst einen Besuchsantrag einzureichen.
Über die endgültige Zulassung zum Besuch wird erst nach Überprüfung des Antrags entschieden.
Das Antragsformblatt ist an der Torwache erhältlich oder kann vom Gefangenen zugesandt werden.
Kinder unter 14 Jahren werden nicht überprüft, sind aber nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten zum Besuch zugelassen. Jugendliche von 14-18 Jahren können einen Gefangenen auch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten besuchen.

Zu einem Erstbesuch ohne Überprüfung können in den ersten 4 Wochen nach Eintritt des betreffenden Gefangenen in die JVA Bernau folgende Personen zugelassen werden:

  • Ehegatten, Lebenspartner bzw. Verlobte
  • Eltern, Großeltern
  • leibliche Kinder

Untersuchungsgefangene erhalten Besuch grundsätzlich nur, wenn der Anstalt die Zustimmung des Gerichts vorliegt.

Sonderbesuche werden nur durchgeführt, wenn zuvor eine entsprechende Genehmigung für den Einzelfall eingeholt wurde.

Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis ist für jeden Besuch zwingend erforderlich.

Besuchszeiten: (ab 1. April 2012)

Montag bis Freitag (in der Hauptanstalt)

Haus 1-6 und H9: 10.00 - 11.00 Uhr
12.40 - 13.40 Uhr
13.55 - 14.55 Uhr
15.10 - 16.10 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertage:

In der Hauptanstalt
(Haus 1-6)
07.30 - 08.30 Uhr
08.45 - 09.45 Uhr
10.00 - 11.00 Uhr
12.00 - 13.00 Uhr
13.15 - 14.15 Uhr
14.30 - 15.30 Uhr
Im Haus 9:             07.30 - 08.30 Uhr
08.45 - 09.45 Uhr
13.15 - 14.15 Uhr
14.30 - 15.30 Uhr

Besucher müssen mindestens 20 Minuten vor Beginn des Besuchs anwesend sein.

Besuche von Rechtsanwälten/Verteidigern:

Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Freitag von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr.


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