Um unnötige Wartezeiten der Besucher zu vermeiden und eine gleichmäßige Auslastung
des Besucherraums zu gewährleisten, ist der Besuch der Gefangenen nur nach telefonischer
Voranmeldung möglich.
Die telefonische Terminvereinbarung erfolgt unter der Rufnummer
08051 / 802-400
und ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Mittwoch und Freitag: 08:00 - 09.45 Uhr
sowie Donnerstag: 16.30 - 17.30 Uhr
Die Terminvereinbarung muss spätestens am Vortag erfolgen.
Die Regelbesuchszeit beträgt 2 Stunden pro Monat und ist auf zweimal eine Stunde
begrenzt. Besuchszeiten werden grundsätzlich nur stundenweise vergeben.
Bei Trennscheibenbesuch beträgt die Besuchszeit 1 Stunde und verteilt sich auf zwei
Besuche á eine halbe Stunde pro Monat.
Bei der telefonischen Besuchsvoranmeldung erhält nur Auskunft, wenn folgende Angaben
gemacht werden:
Angabe von Name, Geburtsdatum und Adresse des Besuchers
Name des Gefangenen
Für den Besuch in der JVA Bernau gelten grundsätzlich folgende Voraussetzungen:
Jeder Besucher über 14 Jahren hat zunächst einen Besuchsantrag einzureichen.
Über die endgültige Zulassung zum Besuch wird erst nach Überprüfung des Antrags
entschieden.
Das Antragsformblatt ist an der Torwache erhältlich oder kann vom Gefangenen zugesandt
werden.
Kinder unter 14 Jahren werden nicht überprüft, sind aber nur in Begleitung eines
Sorgeberechtigten zum Besuch zugelassen. Jugendliche von 14-18 Jahren können einen
Gefangenen auch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten
besuchen.
Zu einem Erstbesuch ohne Überprüfung können in den ersten 4 Wochen nach
Eintritt des betreffenden Gefangenen in die JVA Bernau folgende Personen zugelassen
werden:
Ehegatten, Lebenspartner bzw. Verlobte
Eltern, Großeltern
leibliche Kinder
Untersuchungsgefangene erhalten Besuch grundsätzlich nur, wenn der Anstalt
die Zustimmung des Gerichts vorliegt.
Sonderbesuche werden nur durchgeführt, wenn zuvor eine entsprechende
Genehmigung für den Einzelfall eingeholt wurde.
Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis ist für jeden Besuch zwingend
erforderlich.