Montag, Mittwoch bis einschließlich Samstag von 8.30 Uhr bis 11.15 Uhr und von
13.00 Uhr bis 16.45 Uhr.
Letzte Anmeldung vormittags um 10.00 Uhr und nachmittags um 15.30 Uhr.
Besuchsanmeldungen werden bis spätestens 30 Minuten vor Besuchsbeginn angenommen.
Anzahl der Besuche:
Jeder ledige Strafgefangene erhält monatlich 3 Regelbesuche (à 45 Minuten), jeder verheiratete
Strafgefangene erhält monatlich zusätzlich einen weiteren Besuch, soweit die Ehefrau von ihrem
Besuchsrecht Gebrauch macht.
Samstagsbesuche können nur an einem Samstag im Monat gewährt werden; über Ausnahmen entscheidet
im Einzelfall der Besuchsbeamte.