- Historische Entwicklung
Die Justizvollzugsanstalt Augsburg besteht aus den Teilanstalten
- Anstalt I in der Karmelitengasse 12,
- Anstalt II in der Hochfeldstraße 28 1/2 und
- Jugendstrafanstalt in der Hochfeldstraße 28 1/5.
Daten der Entwicklung
Anstalt I
Errichtet auf dem östlichen Teil der alten Römersiedlung zunächst als Klostergründung. Nach Mediatisierung der Reichsstadt Augsburg
wurde ein Gebäude, das bereits 1521 als Kornspeicher bezeichnet wurde, vom Bayerischen Staat im Jahre 1814 für Zwecke des Strafvollzugs erworben.
Das Gebäude wurde 1817 zur sogenannten Eisenfronfeste ausgebaut.
1968 kam ein Neubau hinzu, in dem u. a. Zugangs- und Transportabteilung sowie die Kammer und der Einkaufsraum untergebracht sind.
Auf dem Gelände der Anstalt befindet sich auch die historische Severins-Kapelle, gestiftet von Ludwig dem Strengen (1276);
Umbau durch Markus Walser 1578, ab 1636 Benutzung durch die Karmeliten. Die Severins-Kapelle zählt zu den ältesten Gotteshäusern in Augsburg
(neben dem nur etwa 200 m entfernten Galluskirchlein).
Sie besitzt ein romanisches Portal mit Säulenvorbau und ein spätgotisches Netzgewölbe. Lange Zeit war sie zweckentfremdet, sie diente als Bade- und Waschhaus und einige Jahre als Küche für die Anstalt. 1969/70 wurde sie restauriert und neu geweiht. Sie dient seither als Anstaltskirche.
Anstalt II
Liegt im Bereich der ehemaligen Prinz-Karl-Kaserne. 1945 errichtet; diente zunächst dem Vollzug von Untersuchungs- und Strafhaft an weiblichen Gefangenen.
Jugendarrestanstalt
Bei diesem Gebäude handelt es sich um die ehemalige Militär-Arrestanstalt der früheren Prinz-Karl-Kaserne. Das Gebäude ging nach Kriegsende an die Justizverwaltung über.
- Zuständigkeit
Untersuchungshaft
Die Justizvollzuganstalt Augsburg ist zustänig zum Vollzug der Untersuchungshaft an männlichen Gefangenen aus den Amtsgerichtsbezirken Aichach, Augsburg, Dillingen und Nördlingen sowie an jugendlichen und heranwachsenden männlichen Gefangenen aus dem Amtsgerichtsbezirk Landsberg.
Strafhaft im Erstvollzug an männlichen Gefangenen
Vollzug von Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr aus dem Amtsgerichtsbezirk Augsburg.
Arrestvollzug
Die Jugendarrestanstalt ist zuständig für den Vollzug von Freizeit-, Kurz- und Dauerarrest an Jungen und Mädchen.
- Belegungsfähigkeit
| |
Haftplätze |
davon
Einzel-
unterbringung |
davon
Gesamt-
unterbringung |
| Anstalt I |
146 |
98 |
48 |
| Anstalt II |
81 |
2 |
79 |
Abteilung für junge U-Gefangene
in der Jugendarrestanstalt |
26 |
10 |
16 |
| Belegungsfähigkeit |
253 |
110 |
143 |
| Jugendarrestanstalt |
27 |
23 |
4 |
| Gesamtbelegungsfähigkeit |
280 |
133 |
147 |
- Personalverhältnisse
- Anstaltsleitung:
2 Bedienstete
- Gesamtpersonalstand:
102,50 Beamte
9,75 Angestellte
1,00 Staatsarbeiter
- Verwaltungsdienst:
1,00 Höherer Dienst
3,00 Gehobener Dienst
9,00 mittlerer Dienst
2,50 Verwaltungsangestellte
- Fachdienste:
1,00 Ärzte
0,75 Psychologen
1,00 Pädagogen
2,50 Sozialarbeiter
- Allgemeiner Vollzugsdienst:
83,5 Beamte (davon 9 Anwärter)
3,00 Angestellte
1,00 Staatsarbeiter
- Mittlerer Werkdienst:
1,00 Beamte
- Krankenpflegedienst:
3,00 Beamte
1,00 Angestellte