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Anschrift Postanschrift
Werner-von-Siemens-Straße 2
92224 Amberg
Postfach 15 64
92205 Amberg
Telefon: (09621) 79-0
Telefax: (09621) 85051
E-Mail:
Poststelle JVA Amberg
Lageplan:

 Beschreibung der Justizvollzugsanstalt

Besuchsinformationen:

Um unnötige Wartezeiten der Besucher zu vermeiden und eine gleichmäßige Auslastung der Besuchsräume zu gewährleisten, ist der Besuch der Gefangenen nur nach telefonischer Voranmeldung möglich.

Die Terminvereinbarung erfolgt unter der Rufnummer 09621 - 79479 und ist zu folgenden Zeiten möglich:

Montag, Mittwoch und Freitag: 17:00 bis 20:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 07:30 bis 11:00 Uhr

Die Terminvereinbarung muss spätestens am Vortag erfolgen!

Bei der telefonischen Besuchsvoranmeldung erhält nur derjenige Auskunft, der nachfolgende Angaben macht:
• Name, Adresse und Geburtsdatum des Anrufers/der Anruferin
• Name des Gefangenen

Besuchszeiten:

Montag und Mittwoch
07:15 – 08:15 Uhr
08:30 – 09:30 Uhr
09:45 – 10:45 Uhr

12:25 – 13:25 Uhr
13:40 – 14:40 Uhr
14:55 – 15:55 Uhr

Dienstag und Donnerstag
12:25 – 13:25 Uhr
13:40 – 14:40 Uhr
14:55 – 15:55 Uhr

Freitag
07:15 – 08:15 Uhr
08:30 – 09:30 Uhr
09:45 – 10:45 Uhr
11:00 – 12:00 Uhr

Feiertag und Wochenende
09:15 – 10:15 Uhr
10:30 – 11:30 Uhr

13:00 – 14:00 Uhr
14:15 – 15:15 Uhr
15:30 - 16:30 Uhr

Die Besuchszeiten werden grundsätzlich stundenweise vergeben.
Besucher müssen mindestens 20 Minuten vor Beginn des Besuches anwesend sein.

Besuchsregelung

Ein gleichzeitiger Besuch von mehr als drei Personen bei einem Gefangenen oder ein Besuch bei mehreren Gefangenen zugleich wird in der Regel nicht zugelassen. Minderjährige, die noch nicht 14 Jahre alt sind, werden in der Regel nur in Begleitung Erwachsener zum Besuch zugelassen; sie gelten als Personen im Sinne des Satzes 1.

Besucher müssen auf Veranlassung der Inhaftierten in die Besuchskartei eingetragen sein und sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Strafgefangene können bis zu drei Stunden im Monat Besuch erhalten, davon eine Stunde am Wochenende.

Die besonderen Regelungen für Untersuchungsgefangene bleiben unberührt.

Beachten Sie auch die Informationen und die Aushänge im Besuchsbereich.

Sprechzeiten für den Parteiverkehr mit Gefangenen:

Montag mit Donnerstag: 08:30 bis 11:45 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

Feiertage sind davon ausgenommen.
Um rechtzeitige Terminabsprache wird gebeten.


Hinweise zum Besuch von Gefangenen (öffnet neues Browserfenster)


Informationen für die Überweisung von Geldbeträgen für Inhaftierte:

Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden.

Bankverbindung

BayernLB
Blz.: 700 500 00
Konto-Nr.: 24919
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMM

Auf dem Überweisungsformular ist anzugeben:

- Name und Vorname des Gefangenen
- Geburtsdatum
- JVA Amberg
- Zweck der Einzahlung (Zweckbindung, Sondergeld)

Folgende Einzahlungen sind möglich:

Sondergeld 1 (früher Paketersatzeinkauf)
Sondergeld 2 (für medizinische Zwecke)
zweckgebundenes Eigengeld
Eigengeld

Für Untersuchungsgefangene ist eine Zweckbindung nicht erforderlich.

Ohne die Bezeichnung "zweckgebundenes Eigengeld" bzw. "Sondergeld 1 oder 2" wird das Geld als Eigengeld gebucht.

Zweckgebunden eingezahltes Geld kann nur für den Kauf von Sportartikeln, Bastelmaterial, Radiogeräten und Postwertzeichen verwendet werden. Ferner steht dieses Geld ggf. für Ausgang/Urlaub zur Verfügung.

Dreimal im Jahr kann der Gefangene vom Sondergeld 1 einkaufen:

- Ostern*
- Weihnachten*
- zu einem vom Gefangenen frei zu bestimmenden Zeitpunkt zu den jeweils festgesetzten Beträgen.

*Gefangenen, die nicht einer christlichen Religionsgemeinschaft angehören, kann anstelle des Weihnachts- und des Ostereinkaufs je ein Sondereinkauf zu einem anderen Zeitpunkt gestattet werden.

Geldzusendungen im Brief sind unzulässig!


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