Ab dem 01.07.2011 ist der Besuch für alle Gefangenen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvereinbarung muss spätestens am Vortag des Besuches erfolgen.
Die Besuchsvoranmeldung ist von Montag bis Freitag, in der Zeit von 07:30 bis 11:15 Uhr unter Tel. 09621 – 79 4 79
oder persönlich beim Besuchskontrollbeamten möglich.
Besuchszeiten werden grundsätzlich stundenweise vergeben.
Terminwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Bei der telefonischen Besuchsvoranmeldung erhält nur derjenige Auskunft, der nachfolgende Angaben macht:
• Name, Adresse und Geburtsdatum des Anrufers/der Anruferin
• Name des Gefangenen
Bei Untersuchungsgefangenen kann für den Besucher/die Besucherin ein gültiger Sprechschein des zuständigen
Gerichts erforderlich sein.
Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, dass die Besucher mindestens 20 Minuten vor
Beginn des Besuches anwesend sind.
Alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen werden nicht zum Besuch zugelassen.
Besuchsregelung
Ein gleichzeitiger Besuch von mehr als drei Personen bei einem Gefangenen oder ein Besuch bei mehreren Gefangenen
zugleich wird in der Regel nicht zugelassen. Minderjährige, die noch nicht 14 Jahre alt sind, werden grundsätzlich nur
in Begleitung Erwachsener zum Besuch zugelassen; sie gelten als Personen im Sinne des Satzes 1.
Besucher müssen auf Veranlassung der Inhaftierten in die Besuchskartei eingetragen sein und sich mit einem
gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Strafgefangene können bis zu drei Stunden im Monat Besuch erhalten, davon eine Stunde am Wochenende oder an
einem Feiertag.
Die besonderen Regelungen für Untersuchungsgefangene bleiben unberührt.
Beachten Sie auch die Informationen und die Aushänge im Besuchsbereich.
Sprechzeiten für den Parteiverkehr mit Gefangenen:
Montag mit Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.45 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Feiertage sind davon ausgenommen.
Um rechtzeitige Terminabsprache wird gebeten.