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Sie sind hier: Justizvollzug Bayern > Anstalten > JVA Amberg

Anschrift Postanschrift
Werner-von-Siemens-Straße 2
92224 Amberg
Postfach 15 64
92205 Amberg
Telefon: (09621) 79-0
Telefax: (09621) 85051
E-Mail:
Poststelle JVA Amberg
Lageplan:

 Beschreibung der Justizvollzugsanstalt

Besuchszeiten:

Ab dem 01.07.2011 ist der Besuch für alle Gefangenen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Terminvereinbarung muss spätestens am Vortag des Besuches erfolgen.

Die Besuchsvoranmeldung ist von Montag bis Freitag, in der Zeit von 07:30 bis 11:15 Uhr unter Tel. 09621 – 79 4 79 oder persönlich beim Besuchskontrollbeamten möglich.

Besuchszeiten werden grundsätzlich stundenweise vergeben.

Terminwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Bei der telefonischen Besuchsvoranmeldung erhält nur derjenige Auskunft, der nachfolgende Angaben macht:
• Name, Adresse und Geburtsdatum des Anrufers/der Anruferin
• Name des Gefangenen

Bei Untersuchungsgefangenen kann für den Besucher/die Besucherin ein gültiger Sprechschein des zuständigen Gerichts erforderlich sein.

Besuchszeiten:

Montag und Mittwoch
07:15 – 08:15 Uhr
08:30 – 09:30 Uhr
09:45 – 10:45 Uhr

12:25 – 13:25 Uhr
13:40 – 14:40 Uhr
14:55 – 15:55 Uhr

Dienstag und Donnerstag
12:25 – 13:25 Uhr
13:40 – 14:40 Uhr
14:55 – 15:55 Uhr

Freitag
07:15 – 08:15 Uhr
08:30 – 09:30 Uhr
09:45 – 10:45 Uhr
11:00 – 12:00 Uhr

Feiertag und Wochenende
09:15 – 10:15 Uhr
10:30 – 11:30 Uhr

13:00 – 14:00 Uhr
14:15 – 15:15 Uhr
15:30 – 16:30 Uhr

Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, dass die Besucher mindestens 20 Minuten vor Beginn des Besuches anwesend sind.

Alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen werden nicht zum Besuch zugelassen.

Besuchsregelung

Ein gleichzeitiger Besuch von mehr als drei Personen bei einem Gefangenen oder ein Besuch bei mehreren Gefangenen zugleich wird in der Regel nicht zugelassen. Minderjährige, die noch nicht 14 Jahre alt sind, werden grundsätzlich nur in Begleitung Erwachsener zum Besuch zugelassen; sie gelten als Personen im Sinne des Satzes 1.

Besucher müssen auf Veranlassung der Inhaftierten in die Besuchskartei eingetragen sein und sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Strafgefangene können bis zu drei Stunden im Monat Besuch erhalten, davon eine Stunde am Wochenende oder an einem Feiertag.

Die besonderen Regelungen für Untersuchungsgefangene bleiben unberührt.

Beachten Sie auch die Informationen und die Aushänge im Besuchsbereich.

Sprechzeiten für den Parteiverkehr mit Gefangenen:

Montag mit Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.45 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Feiertage sind davon ausgenommen.
Um rechtzeitige Terminabsprache wird gebeten.


Hinweise zum Besuch von Gefangenen (öffnet neues Browserfenster)



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