Ohne Terminvereinbarung findet grundsätzlich kein Besuch statt.
Die Besucher müssen sich telefonisch zum Besuch vormerken lassen.
Die Vormerkung muss spätestens am Vortag des Besuches erfolgen.
Die Besuchsvoranmeldung ist von Montag bis Freitag, in der Zeit von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr
unter Tel. 08251 – 907495 möglich.
Besuchstermine werden grundsätzlich nur stundenweise vergeben.
Der Besucher hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Besuchstag.
Nach Möglichkeit wird aber bei freier Kapazität auf Wünsche eingegangen.
Von der Besuchsvoranmeldung ausgenommen sind derzeit noch
Verteidigerbesuche, Vernehmungen, unüberwachte Sonderbesuche u. dgl.
Bei der telefonischen Besuchsvoranmeldung erhält nur derjenige Auskunft, der nachfolgende Angaben macht:
Seinen Namen nennt,
den Namen des Gefangenen
das Geburtsdatum des Gefangenen
ggf. seine Buchnummer
Die Besuchszeiten:
Montag bis Freitag, für alle Inhaftierten:
08.00 Uhr bis 09.00 Uhr
09.15 Uhr bis 10.15 Uhr
10.30 Uhr bis 11.30 Uhr
12.30 Uhr bis 13.30 Uhr
13.45 Uhr bis 14.45 Uhr
15.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Regelung für Wochenend- und Sonntagsbesuche:
Für jugendliche Inhaftierte:
am 2. Wochenende im Monat - nur Sonntag!
11.15 Uhr bis 12.15 Uhr
12.30 Uhr bis 13.30 Uhr
13.45 Uhr bis 14.45 Uhr
15.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Für alle weiblichen erwachsenen Inhaftierten:
jedes 3. Wochenende im Monat, Samstag oder Sonntag
Besuch an beiden Tagen ist nicht möglich.
10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
11.15 Uhr bis 12.15 Uhr
12.30 Uhr bis 13.30 Uhr
13.45 Uhr bis 14.45 Uhr
15.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Für alle männlichen erwachsenen Inhaftierten:
jeden letzten Sonntag im Monat
10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
11.15 Uhr bis 12.15 Uhr
12.30 Uhr bis 13.30 Uhr
13.45 Uhr bis 14.45 Uhr
15.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Feiertage: an Feiertagen besteht keine Besuchsmöglichkeit!
Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, 20 – 30 min vor Beginn der Besuchszeit anwesend zu sein.
Alkoholisierte und unter Drogen stehende Personen können nicht eingelassen werden.
Sofern noch kein Ausgang oder Urlaub gewährt wurde, beträgt die Besuchszeit der
Inhaftierten im Monat 2 Stunden.
Jugendliche Gefangene haben 4 Std. Besuch und erwachsene Gefangene nach einer verbüßten Haftzeit
von 4 Jahren erhalten 3 Stunden im Monat.
Sobald Ausgang oder Urlaub genehmigt wurde, reduziert sich die Besuchszeit auf 1 Stunde.
Zum Besuch werden jeweils bis zu 3 Personen zugelassen, Kinder ab dem 1. Jahr zählen als eine
Person. Besucher müssen auf Veranlassung der Inhaftierten in die Besuchskartei eingetragen sein
und sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Bei Inhaftierten in Untersuchungshaft benötigt der Besucher einen Sprechschein des zuständigen
Gerichts.